JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 29.09.1999, Aktenzeichen: BVerwG 8 C 8.99
| Leitsatz: | Leitsatz: Die vom Verwaltungsgericht verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellung, auch vor 1977 sei typischerweise die Ausreise aus der DDR nur bei vorheriger Veräußerung oder sonstiger Aufgabe von Grundeigentum genehmigt worden, rechtfertigt die - ggf. nach den Regeln für den Anscheinsbeweis zu erschütternde - Vermutung im Einzelfall, daß die staatlichen Organe auf den Ausreisewilligen Druck ausgeübt haben und daß dieser Druck für den Vermögensverlust ursächlich war. Urteil des 8. Senats vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - I. VG Weimar vom 09.12.1998 - Az.: VG 1 K 430/97 - |
| Rechtsgebiete: | VermG, VwGO |
| Vorschriften: | VermG § 1 Abs. 3, VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1, |
| Stichworte: | Unlautere Machenschaft bei ausreisebedingter Grundstücksveräußerung, Beweis des ersten Anscheins, Anscheinsbeweis., |
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