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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 29.08.2001, Aktenzeichen: BVerwG 6 C 4.01 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 6 C 4.01

Urteil vom 29.08.2001


Leitsatz:1. Die Regelungen der Handwerksordnung über den Nachweis der Befähigung sind auch im Hinblick darauf weiterhin verfassungsgemäß, dass großzügig darüber zu befinden ist, ob ein Ausnahmefall im Sinne des § 8 Abs. 1 HwO vorliegt.

2. Die Ablegung der Meisterprüfung ist für den Antragsteller unzumutbar, wenn die mit ihr verbundene Belastung nach den Umständen des Einzelfalls deutlich höher als in der Vielzahl der Fälle ist. Die Kosten für die Prüfungsvorbereitung und für die Ablegung der Meisterprüfung sind dafür regelmäßig ohne Bedeutung. Es kommt auch nicht darauf an, aus welchen Gründen der Antragsteller die Meisterprüfung in der Vergangenheit nicht abgelegt hat.
Rechtsgebiete:HwO, EWG/EWR HwV, BverfGG, VwGO
Vorschriften:HwO § 8 Abs. 1, 4, HwO § 6, HwO § 7 Abs. 1, 3, HwO § 9, HwO § 46 ff., EWG/EWR HwV § 1, BVerfGG § 31 Abs. 1, VwGO § 113 Abs. 5 Satz 2, VwGO § 142,
Stichworte:Ausnahmefall, Bäckerhandwerk, großer Befähigungsnachweis, Handwerkskammer, Meisterprüfung,
Verfahrensgang:OVG 4 A 334/97

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