JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 29.03.2007, Aktenzeichen: BVerwG 5 C 8.06
| Leitsatz: | Zu dem als Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch ein im Inland geborenes Kind ausländischer Eltern gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG erforderlichen achtjährigen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt eines Elternteils im Inland zählen nicht die Zeiten asylverfahrensrechtlicher Aufenthaltsgestattungen (§ 55 AsylVfG), wenn das Asylverfahren letztlich erfolglos geblieben ist. |
| Rechtsgebiete: | StAG |
| Vorschriften: | StAG § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, |
| Stichworte: | Aufenthalt, achtjähriger rechtmäßiger gewöhnlicher - eines Elternteils im Inland als Voraussetzung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt, Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt, kein - bei bloßen Aufenthaltsgestattungen der Eltern, deutsche Staatsangehörigkeit, kein Erwerb durch Geburt im Inland bei bloßen Aufenthaltsgestattungen der Eltern, Aufenthaltsgestattung, asylverfahrensrechtliche, der Eltern und Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines im Inland geborenen Kindes, |
| Verfahrensgang: | VG München VG M 25 K 03.2734 vom 12.07.2004 VGH München VGH 5 BV 04.3174 vom 03.05.2005 |
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