JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 29.03.2006, Aktenzeichen: BVerwG 5 C 4.05
| Leitsatz: | Für eine Einbürgerung eines Kindes nach § 40b i.V.m. § 4 Abs. 3 StAG bleibt eine Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Elternteils außer Betracht, wenn die Unterbrechung darauf beruht, dass der Elternteil zeitweise nicht im Besitz eines gültigen Passes war (§ 89 Abs. 3 AuslG 1990 analog). |
| Rechtsgebiete: | StAG, AuslG F. 1965, AuslG F. 1990 |
| Vorschriften: | StAG § 4 Abs. 3 Nr. 1, StAG § 40b, AuslG F. 1965 § 9, AuslG F. 1990 § 89 Abs. 3, |
| Stichworte: | A: Aufenthalt, Rechtmäßigkeit des - als Einbürgerungsvoraussetzung, Aufenthaltserlaubnis, Erlöschen infolge Ungültigkeit des Passes, E: Einbürgerung, erleichterte - von Kindern, K: Kinder, erleichterte Einbürgerung von -, P: Pass, Ablauf der Gültigkeit des - und Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis, Passlosigkeit, Auswirkungen auf Einbürgerungsanspruch, R: Rechtmäßigkeit des Aufenthalts ausländischer Eltern als Voraussetzung für erleichterte Einbürgerung ihrer Kinder, Rechtmäßigkeit, Unterbrechung der - des Aufenthalts wegen Passlosigkeit, U: Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts infolge Passlosigkeit, |
| Verfahrensgang: | VG Sigmaringen VG 9 K 1317/01 vom 21.10.2002 VGH Mannheim VGH 13 S 2709/02 vom 05.11.2003 |
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