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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 29.01.2003, Aktenzeichen: BVerwG 9 C 3.02 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 9 C 3.02

Urteil vom 29.01.2003


Leitsatz:Es widerspricht nicht dem Charakter der Aufwandsteuer, wenn eine Gemeinde aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Verhinderung von Umgehungsgeschäften die Zweitwohnungssteuer auch gegenüber Mietern von Zweitwohnungen anhand eines realitätsnah pauschalierten Maßstabs - hier der nach dem Bewertungsgesetz ermittelten Jahresrohmiete - bestimmt. Der Mieter einer Zweitwohnung kann demgegenüber nicht eine niedrigere, nach dem von ihm tatsächlich geschuldeten Mietzins berechnete Steuerbemessung verlangen.
Rechtsgebiete:GG
Vorschriften:GG Art. 105 Abs. 2 a,
Stichworte:Zweitwohnungssteuer, Aufwandsteuer, Jahresrohmiete, pauschalierter Steuermaßstab.,
Verfahrensgang:VG Oldenburg VG 2 A 4495/98 vom 25.10.1999
OVG Lüneburg OVG 13 L 3504/00 vom 28.11.2001

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