Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 28.11.2007, Aktenzeichen: BVerwG 3 C 46.06 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 3 C 46.06

Urteil vom 28.11.2007


Leitsatz:Auf Rückübertragungsansprüche des Landes Berlin findet ungeachtet des Umstandes, dass nur der östliche Teil des Landes zum Beitrittsgebiet gehört, das Vermögenszuordnungsgesetz Anwendung.

Das Land Berlin ist mit der durch das Preußische Gesetz vom 27. April 1920 gebildeten Stadtgemeinde als Körperschaft rechtlich identisch. Für die Restitutionsberechtigung des Landes bedarf es daher regelmäßig keines Rückgriffs auf die Rechtsnachfolgeregelung des § 11 Abs. 3 VZOG.

Das Land Berlin kann als früherer Eigentümer die Rückübertragung auch solcher in Volkseigentum überführter Grundstücke beanspruchen, die stets außerhalb seines Hoheitsgebietes gelegen haben.
Rechtsgebiete:EV, VZOG, VermG
Vorschriften:EV Art. 3, EV Art. 21 Abs. 3, EV Art. 22 Abs. 1 Satz 7, VZOG § 11 Abs. 3, VermG § 1 Abs. 8 Buchst. d,
Stichworte:Restitution, öffentliche, Rückübertragung, Rückübertragungsanspruch, Restitutionsanspruch, Identität, Rechtsnachfolge, Funktionsnachfolge, Belegenheitsprinzip, Stadtgüter Berlin,
Verfahrensgang:VG Berlin, VG 15 A 375.00 vom 18.01.2006

Volltext

Um den Volltext vom BVERWG – Urteil vom 28.11.2007, Aktenzeichen: BVerwG 3 C 46.06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "BVERWG - 28.11.2007, BVerwG 3 C 46.06" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum