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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 28.04.2004, Aktenzeichen: BVerwG 8 C 12.03 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 8 C 12.03

Urteil vom 28.04.2004


Leitsatz:Ein Unternehmen mit jüdischer Minderheitsbeteiligung, das nach den Kriterien der 3. DVO zum Reichsbürgergesetz vom 14. Juni 1938 als jüdisches Unternehmen galt, war bereits 1937 als kollektiv verfolgt anzusehen.

"Geschädigter Gesellschafter" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 5 VermG sind bei einem Mutter-Tochter-Verhältnis, bei dem die Beteiligung der Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft einem schädigenden Ereignis unterlag, die Gesellschafter oder Anteilseigner der Muttergesellschaft.

Die Fiktion der Rechtsnachfolge der Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC) für Ansprüche von jüdischen Berechtigten tritt ein, wenn diese Ansprüche von den Berechtigten oder ihren Rechtsnachfolgern nicht durchgesetzt werden. Die formale Anmeldung durch den Berechtigten schließt bei späterer Rücknahme der Anmeldung oder Verzicht auf Rechtsmittel bei ablehnendem Bescheid die Geltendmachung durch die JCC nicht aus.
Rechtsgebiete:VermG, InVorG, REAO
Vorschriften:VermG § 1 Abs. 6, VermG § 2 Abs. 1 Satz 3, VermG § 3 Abs. 1 Satz 4, VermG § 3 Abs. 1 Satz 5, InVorG § 16 Abs. 1, REAO Art. 3,
Stichworte:Jüdisches Unternehmen, Gesellschaft, jüdische, Anteilseigner, Aktionär, Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft, Minderheitsbeteiligung, jüdische, Kollektivverfolgung, Verfolgungsvermutung, geschädigter Gesellschafter, Durchgriff, doppelter, Rechtsnachfolge, Rechtsnachfolgefiktion,
Verfahrensgang:VG Gera VG 5 K 1136/97 GE vom 08.08.2002

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