JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 28.04.1999, Aktenzeichen: BVerwG 4 C 4.98
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Auch bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) ist eine Klageerweiterung im Wege der Klageänderung gemäß § 91 Abs. 1 VwGO zulässig. 2. Die Klageerweiterung kann sich ihrem Inhalt nach auf die Feststellung beziehen, daß dem Kläger während eines bestimmten Zeitraums ein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zustand. 3. Wird bei einem zulässigen Fortsetzungsfeststellungsantrag im Wege der Klageerweiterung die Feststellung begehrt, daß dem Kläger während eines bestimmten Zeitraums ein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zustand, sind an das Feststellungsinteresse geringere Anforderungen zu stellen als bei einer isolierten Feststellungsklage. Urteil des 4. Senats vom 28. April 1999 - BVerwG 4 C 4.98 - I. VG Stuttgart vom 23.01.1996 - Az.: VG 14 K 3823/93 - II. VGH Mannheim vom 26.03.1997 - Az.: VGH 8 S 1793/96 - |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Vorschriften: | VwGO § 43 Abs. 1, VwGO § 91 Abs. 1, VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4, VwGO § 113 Abs. 5, |
| Stichworte: | Fortsetzungsfeststellungsklage, erledigendes Ereignis, Zeitpunkt, Zeitraum, Feststellungsinteresse, Verpflichtungsklage, Klageänderung, Klageerweiterung, Sachdienlichkeit, objektive Klagenhäufung., |
Um den Volltext vom BVERWG – Urteil vom 28.04.1999, Aktenzeichen: BVerwG 4 C 4.98 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "BVERWG - 28.04.1999, BVerwG 4 C 4.98" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum