JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 28.01.1999, Aktenzeichen: BVerwG 7 C 10.98
| Leitsatz: | Leitsatz: Die Enteignung eines Grundstücks, das einem wegen fehlender persönlicher Belastung mit seinem Gesellschaftsanteil von den Unternehmensenteignungen gemäß dem SMAD-Befehl Nr. 64 freigestellten Gesellschafter gehörte und von diesem dem Unternehmen zur Nutzung überlassen worden war, beruht nicht auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (§ 1 Abs. 8 Buchst. a VermG), wenn sie in die Zeit nach der Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 fällt. Urteil des 7. Senats vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - I. VG Magdeburg vom 15.04.1997 - Az.: VG 7 K 40/96 - |
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Vorschriften: | VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a, |
| Stichworte: | Unternehmensenteignungen, "Kriegs- und Naziverbrecher", SMAD-Befehl Nr. 64, Enteignung eines Gesellschaftsanteils, Enteignung eines betrieblich genutzten Grundstücks des Gesellschafters, Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, Restitutionsausschluß., |
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