JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 27.10.1999, Aktenzeichen: BVerwG 11 A 31.98
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Ein neuer öffentlicher Weg (hier: Geh- und Radweg) ist als solcher in der Regel keine unzumutbare Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit der zukünftigen Anliegergrundstücke. Dadurch bedingte Veränderungen ihres "Wohnmilieus" haben die betroffenen Grundeigentümer grundsätzlich als Ausfluß der Sozialbindung des Eigentums hinzunehmen. 2. Grundsätzlich haben die Grundeigentümer, die Anlieger eines neuen öffentlichen Weges geworden sind, keinen Anspruch auf eine Sichtschutz bietende Einzäunung. Urteil des 11. Senats vom 27. Oktober 1999 - BVerwG 11 A 31.98 - |
| Rechtsgebiete: | VwVfG, AEG |
| Vorschriften: | VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2, VwVfG § 75 Abs. 1 Satz 1, AEG § 18 Abs. 1 Satz 2, |
| Stichworte: | Planfeststellung, notwendige Folgemaßnahme, Unterbrechung einer Wegeverbindung, Ersatzweg, Planungshoheit, Abwägungsgebot, Milieuschutz, Grundstückswertminderung, Schutzauflage, Einzäunung von Grundstücken entlang eines neuen Verkehrsweges., |
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