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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 27.02.2003, Aktenzeichen: BVerwG 2 C 16.02 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 2 C 16.02

Urteil vom 27.02.2003


Leitsatz:1. Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind Feststellungen über Eignung, Befähigung und Leistung in erster Linie auf dienstliche Beurteilungen zu stützen; dabei kommt auch zurückliegenden Beurteilungen Erkenntniswert zu. Erst wenn alle unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind und die Bewerber "im Wesentlichen gleich" einzustufen sind, sind Hilfskriterien heranzuziehen. Dabei ist der Dienstherr nicht an eine bestimmte Reihenfolge gebunden.

2. Binnendifferenzierungen innerhalb einer Notenstufe sind bei der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen, soweit sie zulässig sind.
Rechtsgebiete:GG, BRRG, NBG
Vorschriften:GG Art. 33 Abs. 2, BRRG § 7, NBG § 8 Abs. 1,
Stichworte:Aufstieg, Beförderung, Beurteilung, Binnendifferenzierung, Dienstalter, dienstliche Beurteilung, Hilfskriterien, im Wesentlichen gleiche Beurteilung, Beurteilungsrichtlinien, Kollegialgericht, Lebensalter, Leistungsgrundsatz, Leistungskriterien, Leistungsstand, Notenstufe, Reihenfolge der Kriterien, Schadensersatz, Verschulden, verspätete Beförderung.,
Verfahrensgang:VG Lüneburg VG 1 A 35/98 vom 18.05.2000
OVG Lüneburg OVG 2 LB 1087/01 vom 27.11.2001

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