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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 27.01.2005, Aktenzeichen: BVerwG 2 C 7.04 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 2 C 7.04

Urteil vom 27.01.2005


Leitsatz:Wegen eines Unfalls in einer privaten Garage ist der Beamte unfallfürsorgerechtlich auch dann nicht geschützt, wenn der Unfall auf dem Weg von und zur Dienststelle geschieht.
Rechtsgebiete:BeamtVG
Vorschriften:BeamtVG § 31 Abs. 1, BeamtVG § 31 Abs. 2,
Stichworte:Dienstunfall, Unfallfürsorge des Dienstherrn, Wegeunfall, Beginn und Ende des unfallfürsorgerechtlich geschützten Bereichs, Außentür des Wohnhauses als Grenzziehung zwischen unfallfürsorgerechtlich geschütztem und nicht geschütztem Bereich, keine Unfallfürsorge im Innenraum einer privaten Garage,
Verfahrensgang:VG Aachen VG 1 K 2186/98 vom 30.11.2000
OVG Münster OVG 1 A 228/01 vom 28.01.2004

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