JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 27.01.2005, Aktenzeichen: BVerwG 2 C 7.04
| Leitsatz: | Wegen eines Unfalls in einer privaten Garage ist der Beamte unfallfürsorgerechtlich auch dann nicht geschützt, wenn der Unfall auf dem Weg von und zur Dienststelle geschieht. |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG |
| Vorschriften: | BeamtVG § 31 Abs. 1, BeamtVG § 31 Abs. 2, |
| Stichworte: | Dienstunfall, Unfallfürsorge des Dienstherrn, Wegeunfall, Beginn und Ende des unfallfürsorgerechtlich geschützten Bereichs, Außentür des Wohnhauses als Grenzziehung zwischen unfallfürsorgerechtlich geschütztem und nicht geschütztem Bereich, keine Unfallfürsorge im Innenraum einer privaten Garage, |
| Verfahrensgang: | VG Aachen VG 1 K 2186/98 vom 30.11.2000 OVG Münster OVG 1 A 228/01 vom 28.01.2004 |
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