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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 26.09.2002, Aktenzeichen: BVerwG 3 C 9.02 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 3 C 9.02

Urteil vom 26.09.2002


Leitsatz:§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO kann auch Einzelnen einen Anspruch auf straßenverkehrsbehördliches Einschreiten zum Schutz vor Eigentumsbeeinträchtigungen durch unzulässigen bzw. übermäßigen Verkehr (hier: durch Schwerlastverkehr hervorgerufene Erschütterungen und Gebäudeschäden) vermitteln.
Rechtsgebiete:StVO
Vorschriften:StVO § 45 Abs. 1 Satz 1, StVO § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5,
Stichworte:Verkehrsbeschränkungen, zugunsten Grundstückseigentümern zum Schutz vor verkehrsbedingten Erschütterungen, Erschütterungen, verkehrsbedingte - und Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde, öffentliche Sicherheit, Schutz von Einzelnen vor verkehrsbedingten Beeinträchtigungen durch Vorschrift über -, Sicherheit, öffentliche - und Verletzung durch den Einzelnen schädigenden Verkehr.,
Verfahrensgang:VG Stade VG 1 A 1496/98 vom 08.03.2002

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