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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 26.09.2002, Aktenzeichen: BVerwG 3 C 49.01 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 3 C 49.01

Urteil vom 26.09.2002


Leitsatz:1. Wird die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung über Krankenhauspflegesätze im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgehoben, so hat die Schiedsstelle die Rechtsauffassung des Gerichts bei ihrer neuen Entscheidung in entsprechender Anwendung von § 20 Abs. 3 BPflV zu beachten.

2. Die Fehlschätzung der Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen im Jahre 1995 war nach § 2 Abs. 2 StabG 1996 im Wege der Basiskorrektur der Berechnungsgrundlage zu berichtigen.

3. Die von den Tarifvertragsparteien des Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT) im Jahre 1996 vereinbarte Einmalzahlung von 300 DM war nach § 1 Abs. 1 Satz 2 StabG erlöserhöhend zu berücksichtigen.
Rechtsgebiete:KHG, BPflV, StabG, 2. GKV-NOG
Vorschriften:KHG § 18 Abs. 5, BPflV § 20 Abs. 3, BPflV § 28 Abs. 6, StabG § 1, StabG § 2, 2. GKV-NOG Art. 10,
Stichworte:Pflegesatzgenehmigung, Bindung der Schiedsstelle an Entscheidungsgründe, Deckelung der Krankenhauserlöse, Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996, Basiskorrektur des Budgets 1995, Fehlschätzung der Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen.,
Verfahrensgang:VG Aachen VG 4 K 3370/96 vom 05.02.1998
OVG Münster OVG 13 A 1602/98 vom 30.11.2000

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