JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 26.09.2001, Aktenzeichen: BVerwG 9 C 1.01
| Leitsatz: | Verfügt der Inhaber einer Zweitwohnung über eine rechtlich gesicherte Eigennutzungsmöglichkeit von mindestens zwei Monaten, so kann die Regelung einer Zweitwohnungssteuersatzung, nach der er mit dem vollen Jahresbetrag der Steuer veranlagt wird, nicht als unverhältnismäßig beanstandet werden (im Anschluss an BVerwGE 109, 188 ff.). |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Vorschriften: | GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 105 Abs. 2 a, |
| Stichworte: | Zweitwohnungssteuer, Aufwandsteuer, Nichtnutzung, Eigennutzung, Fremdvermietung, rechtlich gesicherte Eigennutzungsmöglichkeit, Verhältnismäßigkeit der Heranziehung zum Jahresbetrag der Steuer, Notwendigkeit einer Aufteilung des Jahresbetrages, Entstehung der Steuerschuld bei der Zweitwohnungssteuer., |
| Verfahrensgang: | VG Schleswig VG 6 A 138/98 OVG Schleswig OVG 2 L 114/99 |
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