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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 26.09.2001, Aktenzeichen: BVerwG 8 C 24.00 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 8 C 24.00

Urteil vom 26.09.2001


Leitsatz:Mit Billigung des staatlichen Verwalters aus dem sonstigen Vermögen des Alteigentümers zur Ablösung einer Hypothek eingesetzte Eigenmittel sind als "sonstige Vebindlichkeiten" (vgl. Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 ff.) bei der Ermittlung der Überschuldung eines Grundstücks im Rahmen von § 1 Abs. 2 VermG zu berücksichtigen.

Ein Rückübertragungsanspruch in analoger Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG kommt nicht in Betracht, wenn die staatlichen Stellen der DDR bei der Inanspruchnahme des Grundstücks irrtümlich von dessen Überschuldung ausgegangen sind.
Rechtsgebiete:VermG
Vorschriften:VermG § 1 Abs. 2, VermG § 1 Abs. 3,
Stichworte:Überschuldung, Ablösung einer Hypothek mit Eigenmitteln des Eigentümers aus sonstigem Vermögen, gewerblich genutztes Grundstück, Enteignung nach Aufbaugesetz-DDR, irrtümliche Annahme der Überschuldung, analoge Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG.,
Verfahrensgang:VG Berlin VG 7 A 619.96

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