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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 26.07.2006, Aktenzeichen: BVerwG 6 C 20.05 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 6 C 20.05

Urteil vom 26.07.2006


Leitsatz:Staatliche Reaktionen auf Spendenfälle, die vor Inkrafttreten des Achten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes abgeschlossen waren, sind auf das Parteiengesetz in den vorangegangenen Fassungen zu stützen.

Die Annahme einer Spende setzt den Willen voraus, die Spende als Zuwendung für Parteizwecke entgegenzunehmen.

Für die nach § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 PartG 1994 erforderliche Feststellung der Person des Spenders kommt es auf die Kenntnis der zur Entgegennahme, Verwaltung und Verwendung der Spende berechtigten Personen im Zeitpunkt der Annahme der Spende an; dies gilt nicht nur hinsichtlich der für eine Partei auf Bundesebene tätigen Personen, sondern auch hinsichtlich der für die nachfolgende Parteigliederung tätigen Funktionsträger.

Die Rückforderung zur Parteienfinanzierung gewährter Mittel setzt nach dem Parteiengesetz in der Fassung von 1994 die Rücknahme der Mittelfestsetzung voraus; das gilt auch im Falle eines Anspruchsverlusts nach § 23a Abs. 1 Satz 1 PartG 1994.

Unter den Voraussetzungen des § 47 VwVfG sind auch die Verwaltungsgerichte im Gerichtsverfahren ermächtigt, fehlerhafte Verwaltungsakte umzudeuten; dies gilt auch im Revisionsverfahren, sofern die das Revisionsgericht bindenden tatrichterlichen Feststellungen (vgl. § 137 Abs. 2 VwGO) ausreichen, den Beteiligten hierzu rechtliches Gehör gewährt worden ist und sie in ihrer Rechtsverteidigung hierdurch nicht beeinträchtigt sind (wie BVerwGE 110, 111 <114>).
Rechtsgebiete:GG, PartG 1994, PartG 2002, VwVfG
Vorschriften:GG Art. 21 Abs. 1 Satz 3, GG Art. 21 Abs. 1 Satz 4, PartG 1994 § 18 Abs. 1, PartG 1994 § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, PartG 1994 § 19 Abs. 4 Satz 3, PartG 1994 § 23 Abs. 4 Satz 3, PartG 1994 § 23a Abs. 1, PartG 1994 § 23a Abs. 2, PartG 1994 § 25 Abs. 1 Satz 1, PartG 1994 § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, PartG 2002 § 31a, PartG 2002 § 31c, VwVfG § 47, VwVfG § 48, VwVfG § 49a,
Stichworte:Anonyme Spende, Leistungsbescheid, Partei, Parteienfinanzierung, politische Partei, Rückforderung, Rücknahme eines Leistungsbescheides, Spende, Spendensanktion, staatliche Mittel, Teilfinanzierung, Transparenzgebot, Umdeutung, Verlust des Anspruchs auf staatliche Mittel, "W. Spendenaffäre",
Verfahrensgang:VG Berlin VG 2 A 84.04 vom 20.09.2005

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