( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 25.10.2001, Aktenzeichen: BVerwG 7 C 3.01 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 7 C 3.01

Urteil vom 25.10.2001


Leitsatz:1. Zur Überschuldung eines Grundstücks im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG tragen auch solche Verbindlichkeiten bei, welche der Eigentümer vor der Erklärung seines Eigentumsverzichts abgelöst hatte, um die Voraussetzungen für eine spätere Genehmigung dieses Verzichts zu schaffen.

2. Die Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG ist nicht schon deswegen ausgeschlossen, weil die Überschuldung auch auf vor Gründung der DDR aufgenommenen Belastungen beruht, die der Erwerber des Grundstücks unter Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen hat.
Rechtsgebiete:VermG
Vorschriften:VermG § 1 Abs. 2,
Stichworte:Eigentumsverzicht, Mietgrundstück, Überschuldung, dingliche Belastung, Ablösung vor Verzicht, Altverbindlichkeiten, Übernahme durch Erwerber.,
Verfahrensgang:VG Chemnitz VG 2 K 826/98

Volltext

Um den Volltext vom BVERWG – Urteil vom 25.10.2001, Aktenzeichen: BVerwG 7 C 3.01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bverwg/bverwg-urteil-vom-25-10-2001-az-bverwg-7-c-301

"BVERWG - 25.10.2001, BVerwG 7 C 3.01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN