JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 25.10.2001, Aktenzeichen: BVerwG 7 C 27.00
| Leitsatz: | Ein Vollzugsauftrag der sowjetischen Besatzungsmacht, der ihre Verantwortlichkeit auch für Enteignungen nach der Gründung der DDR begründet, setzt voraus, dass sie selbst die Anweisung oder jedenfalls den Anstoß zur Durchführung der Enteignung des Vermögenswertes gegeben hat. |
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Vorschriften: | VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a, VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a, VermG § 2 Abs. 1 Satz 1, VermG § 3 Abs. 1 Satz 1, |
| Stichworte: | Erholungsheim, besatzungsrechtliche und besatzungshoheitliche Enteignung, Ausschlussgrund des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG, SMAD-Befehle Nr. 124, 126 und 44, Unterstellung unter die Deutsche Arbeitsfront, Liste "NS-Vermögen", konkreter Vollzugsauftrag, Unterschiede zu den Anforderungen an eine Enteignung während der Besatzungszeit., |
| Verfahrensgang: | VG Greifswald VG 1 A 826/96 |
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