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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 25.09.2008, Aktenzeichen: BVerwG 3 C 34.07 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 3 C 34.07

Urteil vom 25.09.2008


Leitsatz:Die Maßnahmen, die die Fahrerlaubnisbehörden nach § 4 Abs. 3 StVG beim Erreichen der dort genannten Punktzahlen zu treffen haben, setzen rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße voraus. Bei der Ermittlung des für einen Punktabzug und dessen Umfang nach § 4 Abs. 4 StVG maßgeblichen Punktestandes sind die Verkehrsverstöße zu berücksichtigen, die im Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung für das Aufbauseminar begangen waren, auch wenn sie erst später rechtskräftig geahndet wurden (sog. Tattagprinzip).
Rechtsgebiete:StVG, GebOSt
Vorschriften:StVG § 4, StVG § 28, StVG § 29, GebOSt § 1, GebOSt § 2,
Stichworte:Mehrfachtäter-Punktsystem, Punktesystem, Tattagprinzip, Rechtskraftprinzip, Tattag, Rechtskraft, Verkehrszentralregister, Punktestand, Punktabzug, Punkterabatt, Teilnahme an einem Aufbauseminar, Verkehrsverstoß, Verwarnung, Unschuldsvermutung,
Verfahrensgang:VG Chemnitz, VG 2 K 828/07 vom 17.10.2007

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