JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 25.09.2008, Aktenzeichen: BVerwG 3 C 34.07
| Leitsatz: | Die Maßnahmen, die die Fahrerlaubnisbehörden nach § 4 Abs. 3 StVG beim Erreichen der dort genannten Punktzahlen zu treffen haben, setzen rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße voraus. Bei der Ermittlung des für einen Punktabzug und dessen Umfang nach § 4 Abs. 4 StVG maßgeblichen Punktestandes sind die Verkehrsverstöße zu berücksichtigen, die im Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung für das Aufbauseminar begangen waren, auch wenn sie erst später rechtskräftig geahndet wurden (sog. Tattagprinzip). |
| Rechtsgebiete: | StVG, GebOSt |
| Vorschriften: | StVG § 4, StVG § 28, StVG § 29, GebOSt § 1, GebOSt § 2, |
| Stichworte: | Mehrfachtäter-Punktsystem, Punktesystem, Tattagprinzip, Rechtskraftprinzip, Tattag, Rechtskraft, Verkehrszentralregister, Punktestand, Punktabzug, Punkterabatt, Teilnahme an einem Aufbauseminar, Verkehrsverstoß, Verwarnung, Unschuldsvermutung, |
| Verfahrensgang: | VG Chemnitz, VG 2 K 828/07 vom 17.10.2007 |
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