JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 25.05.2005, Aktenzeichen: BVerwG 8 C 7.04
| Leitsatz: | In Thüringen führte der durch besonderen Enteignungsbeschluss erfolgte Zugriff auf das Vermögen "der Betriebe der Monopolisten und anderer Kriegs- und Naziverbrecher" (SMAD-Befehl Nr. 64 Nr. 1) nach den Richtlinien Nr. 3 der Deutschen Wirtschaftskommission (§ 1 Nr. 2) vom 21. September 1948 auch dann zur Erfassung des Privatvermögens der Inhaber oder Gesellschafter von wirtschaftlichen Unternehmungen, wenn die zum Privatvermögen gehörigen Vermögenswerte nicht listenmäßig gesondert aufgeführt waren. |
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Vorschriften: | VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a, |
| Stichworte: | Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage, Besatzungshoheit, Restitutionsausschluss, sonstiges Vermögen, Privatvermögen, Listenenteignung, Deutsche Wirtschaftskommission (DWK), Richtlinien Nr. 3 der DWK zu SMAD-Befehl Nr. 64, Thüringer Praxis - Erfassung auch des Privateigentums ohne gesonderten Enteignungsakt, |
| Verfahrensgang: | VG Gera VG 5 K 1808/99 GE vom 09.12.2003 |
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