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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 25.01.2001, Aktenzeichen: BVerwG 2 A 7.99 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 2 A 7.99

Urteil vom 25.01.2001


Leitsatz:Leitsätze:

Für einen Beamten des gehobenen Dienstes ist es offensichtlich, dass ihm Dienstbezüge nicht zustehen, die für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses wegen rechtskräftiger Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe gezahlt worden sind.

Musste der Besoldungsempfänger mit derartigen Zahlungen rechnen, entfällt die grob fahrlässige Unkenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes nicht dadurch, dass der inhaftierte Besoldungsempfänger sich nicht um den Stand seines Gehaltskontos gekümmert und deshalb vom Eingang der Zahlungen nichts gewusst hat.

Urteil des 2. Senats vom 25. Januar 2001 - BVerwG 2 A 7.99 -
Rechtsgebiete:BBesG
Vorschriften:BBesG § 12 Abs. 2,
Stichworte:Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge, Offensichtlichkeit des Mangels bei -, Billigkeitsentscheidung bei -, Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge, maßgebliche Erkenntnislage für -, maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge, weiteres Vorbringen des Empfängers nach Ergehen des Widerspruchsbescheids.,

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