JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 24.01.2002, Aktenzeichen: BVerwG 8 C 12.01
| Leitsatz: | Es kann als Wahrnehmung der Vermögensinteressen des Veräußerers in besonderer Weise und mit erheblichem Erfolg im Sinne des Art. 3 Abs. 3 REAO anzusehen sein, wenn der Erwerber eines Grundstücks im Jahre 1936 dem jüdischen Verkäufer in Kenntnis von dessen Auswanderungsabsicht statt der vereinbarten Barzahlung des Kaufpreises besonders wertbeständige Wertpapiere (hier: Goldmarkpfandbriefe) überließ. |
| Rechtsgebiete: | VermG, REAO, US-Pauschalentschädigungsabkommen |
| Vorschriften: | VermG § 1 Abs. 6, REAO Art. 3 Abs. 3, US-Pauschalentschädigungsabkommen Art. 3 Abs. 9 Satz 2, |
| Stichworte: | Zwangsverkauf, gesetzliche Vermutung, Gegenbeweis, Abschluss des Rechtsgeschäfts auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus, Wahrnehmung der Vermögensinteressen des Veräußerers, Antragsrücknahme, Übergang des Anspruchs auf die Bundesrepublik., |
| Verfahrensgang: | VG Weimar VG 6 K 1427/97.We |
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