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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 23.09.2004, Aktenzeichen: BVerwG 7 C 23.03 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 7 C 23.03

Urteil vom 23.09.2004


Leitsatz:Bei der Veräußerung eines Vermögensgegenstands durch einen Treuhänder sind Berechtigte i.S. des § 1 Abs. 6 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG der verfolgte Treugeber und seine Rechtsnachfolger, wenn das Treuhandverhältnis der Abwendung verfolgungsbedingter Vermögensschäden diente.

Die Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlusts (§ 1 Abs. 6 VermG i.V.m. Art. 3 REAO) gilt für eine Veräußerung im Rahmen eines solchen Treuhandverhältnisses auch dann, wenn für den Käufer nicht erkennbar ist, dass es sich um Verfolgtenvermögen handelt.
Rechtsgebiete:VermG, REAO, VwGO
Vorschriften:VermG § 1 Abs. 6, REAO Art. 3 Abs. 1, REAO Art. 3 Abs. 2, VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1,
Stichworte:Schädigung während der NS-Zeit, Treuhandverhältnis, Berechtigter, Veräußerung durch den Treuhänder, gesetzliche Vermutung, Widerlegung, Überzeugungsgrundsatz,
Verfahrensgang:VG Berlin VG 29 A 206.98 vom 11.09.2003

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