JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 23.09.2004, Aktenzeichen: BVerwG 7 C 23.03
| Leitsatz: | Bei der Veräußerung eines Vermögensgegenstands durch einen Treuhänder sind Berechtigte i.S. des § 1 Abs. 6 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG der verfolgte Treugeber und seine Rechtsnachfolger, wenn das Treuhandverhältnis der Abwendung verfolgungsbedingter Vermögensschäden diente. Die Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlusts (§ 1 Abs. 6 VermG i.V.m. Art. 3 REAO) gilt für eine Veräußerung im Rahmen eines solchen Treuhandverhältnisses auch dann, wenn für den Käufer nicht erkennbar ist, dass es sich um Verfolgtenvermögen handelt. |
| Rechtsgebiete: | VermG, REAO, VwGO |
| Vorschriften: | VermG § 1 Abs. 6, REAO Art. 3 Abs. 1, REAO Art. 3 Abs. 2, VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1, |
| Stichworte: | Schädigung während der NS-Zeit, Treuhandverhältnis, Berechtigter, Veräußerung durch den Treuhänder, gesetzliche Vermutung, Widerlegung, Überzeugungsgrundsatz, |
| Verfahrensgang: | VG Berlin VG 29 A 206.98 vom 11.09.2003 |
Um den Volltext vom BVERWG – Urteil vom 23.09.2004, Aktenzeichen: BVerwG 7 C 23.03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "BVERWG - 23.09.2004, BVerwG 7 C 23.03" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum