JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 23.09.2004, Aktenzeichen: BVerwG 2 C 27.03
| Leitsatz: | Zur Beurteilung der Dienstfähigkeit eines Beamten ist auf die Anforderungen des ihm zuletzt übertragenen abstrakt-funktionellen Amtes abzustellen (stRspr). Die Entscheidung, welcher Behörde das einem Beamten übertragene abstrakt-funktionelle Amt zugeordnet ist, liegt im Organisationsermessen des Dienstherrn. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es erforderlich, dass dem Beamten nicht nur das statusrechtliche Amt, sondern auch das Amt im funktionellen Sinn eindeutig und individuell konkretisiert übertragen wird. |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG |
| Vorschriften: | BeamtVG § 36 Abs. 1, |
| Stichworte: | Dienstunfähigkeit, Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, abstrakt-funktionelles Amt als Maßstab zur Beurteilung der Dienstfähigkeit, Übertragung des abstrakt-funktionellen Amtes, Zuordnung des abstrakt-funktionellen Amtes zu einer Behörde, |
| Verfahrensgang: | VG Bremen VG 2 (6) A 363/93 vom 29.01.1998 OVG Bremen OVG 2 A 496/98 vom 19.12.2002 |
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