JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 22.10.1998, Aktenzeichen: BVerwG 3 C 37.97
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. War für die Gewährung von Lastenausgleichsleistungen eine wirtschaftliche Betrachtungsweise Grundlage der Feststellung, daß der Grundbesitz dem Eigentümer im lastenausgleichsrechtlichen Sinne weggenommen wurde, so muß dieselbe Betrachtungsweise auch bei der Frage Platz greifen, ob dieser Schaden im Gefolge der Wiedervereinigung ganz oder teilweise entfallen und damit im Sinne des § 342 Abs. 3 LAG ausgeglichen worden ist. 2. Die Wiedererlangung der vollen Verfügungsmöglichkeit über einen lastenausgleichsrechtlich als weggenommen behandelten Vermögensgegenstand stellt eine Rückgabe im Sinne der unwiderleglichen Schadenausgleichsfiktion des § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG dar. Urteil des 3. Senats vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - I. VG München vom 04.12.1996 - Az.: VG M 6 K 96.45 - |
| Rechtsgebiete: | LAG, BFG |
| Vorschriften: | LAG § 349 Abs. 1 Satz 1, LAG § 342 Abs. 3, BFG § 3, BFG § 4, |
| Stichworte: | Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen, Schadensausgleich, Aufbauhypothek, Wegnahme, Rückgabe., |
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