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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 22.01.1998, Aktenzeichen: BVerwG 2 C 8.97 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 2 C 8.97

Urteil vom 22.01.1998


Leitsatz:Leitsatz:

Hat beim Streit um eine von mehreren zu besetzenden Stellen für Beamte auf Probe die Behörde dem unterlegenen Bewerber zugesagt, eine vor Abschluß des Stellenbesetzungsverfahrens freigewordene weitere Stelle ihm für den Fall seines Obsiegens im Rechtsstreit freizuhalten, so ist die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Auswahlentscheidung als Vorfrage für einen Anspruch aus der Zusage zu prüfen. Erweist sich die Auswahlentscheidung als rechtswidrig, so hat die Behörde über die Einstellung des Bewerbers auf die freigehaltene Stelle in gleicher Weise zu entscheiden, in der über die Besetzung der ursprünglichen Stelle zu entscheiden gewesen wäre.

Urteil des 2. Senats vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 8.97 -

I. VG Braunschweig vom 05.03.1996 - Az.: VG 7 A 7774/94 -
II. OVG Lüneburg vom 10.12.1996 - Az.: OVG 5 L 2425/96 -
Rechtsgebiete:NBG, BRRG, VwGO, VwVfG
Vorschriften:NBG § 8 Abs. 1 (entspr. BBG § 8 Abs. 1 Satz 2), BRRG § 126, VwGO § 42, VwVfG § 38,
Stichworte:Einstellung als Beamter auf Probe, Zusage der Freihaltung einer freigewordenen weiteren Stelle, Konkurrentenstreit um Einstellung als Beamter auf Probe, Zusage der Freihaltung einer freigewordenen weiteren Stelle, Zusage der Freihaltung einer freigewordenen weiteren Stelle bei Konkurrentenstreit über Einstellung als Beamter auf Probe.,

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