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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 21.10.2004, Aktenzeichen: BVerwG 4 C 2.04 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 4 C 2.04

Urteil vom 21.10.2004


Leitsatz:Die Konzentrationsplanung von Windenergieanlagen in einem Flächennutzungsplan ist insgesamt unwirksam, wenn dem Plan mangels ausreichender Darstellung von Positivflächen kein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liegt.

Die Änderung eines Flächennutzungsplans, mit dem Ausweisungen an anderer Stelle vorgenommen werden und der damit die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeiführen soll, stellt eine im Revisionsverfahren beachtliche Rechtsänderung dar.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6, BauGB § 35 Abs. 3,
Stichworte:Revisionsverfahren, Rechtsänderung, Flächennutzungsplan, Teilnichtigkeit, Teilunwirksamkeit, Ausschlusswirkung, Planungskonzept, Windenergieanlagen,
Verfahrensgang:VG Lüneburg VG 2 A 98/00 vom 20.03.2001
OVG Lüneburg OVG 9 LB 10/02 vom 28.01.2004

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