Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 20.10.2005, Aktenzeichen: BVerwG 5 C 17.05 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 5 C 17.05

Urteil vom 20.10.2005


Leitsatz:1. Für eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" i.S.d. § 11 StAG erfordern neben mündlichen grundsätzlich auch gewisse schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache.

2. Der Einbürgerungsbewerber muss sich nicht eigenhändig schriftlich ausdrücken können.

3. Ein Einbürgerungsbewerber, der selbst nicht deutsch schreiben kann, muss deutschsprachige Texte des täglichen Lebens lesen und diktieren sowie das von Dritten oder mit technischen Hilfsmitteln Geschriebene auf seine Richtigkeit überprüfen und so die schriftliche Äußerung als seine "tragen" können (wie Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 5 C 8.05 -).
Rechtsgebiete:StAG, AuslG (F. 1999)
Vorschriften:StAG § 10, StAG § 11, AuslG (F. 1999) § 85, AuslG (F. 1999) § 86,
Stichworte:Deutschkenntnisse, ausreichende, Einbürgerung, Zusicherung auf -, Schriftsprache, Kenntnisse, Sprache, ausreichende Kenntnisse der deutschen -, Zusicherung der Einbürgerung,
Verfahrensgang:VG Koblenz VG 8 K 2970/03.KO vom 21.06.2004
OVG Koblenz OVG 7 A 11481/04 vom 25.01.2005

Volltext

Um den Volltext vom BVERWG – Urteil vom 20.10.2005, Aktenzeichen: BVerwG 5 C 17.05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "BVERWG - 20.10.2005, BVerwG 5 C 17.05" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum