Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 20.06.2002, Aktenzeichen: BVerwG 3 C 1.02 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 3 C 1.02

Urteil vom 20.06.2002


Leitsatz:Erben des Empfängers einer Ausgleichsleistung nach dem Lastenausgleichsgesetz sind - unter der Voraussetzung des Vorliegens des Empfangs einer Schadensausgleichsleistung - auch dann nach § 349 Abs. 5 Satz 1 1. Halbsatz LAG Rückzahlungsverpflichtete, wenn der Erblasser nur in Folge eines unrichtigen Erbscheins bestandskräftig die Ausgleichsleistung für ein Mietwohngrundstück in der DDR erlangt hatte, und sie nach der wahren Rechtslage als Nacherben eines Dritten Eigentümer des betreffenden Grundstücks geworden sind (im Anschluss an das Senatsurteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 9.99 -).
Rechtsgebiete:LAG
Vorschriften:LAG § 349 Abs. 5 Satz 1 1. Halbsatz,
Stichworte:Erbe des Ausgleichsleistungsempfängers, Rückzahlungsverpflichtete, Bestandskraft des Leistungsbescheides an Nichtberechtigten, Ausgleichsleistung aufgrund unrichtigen Erbscheins.,
Verfahrensgang:VG Schleswig-Holstein VG 7 A 193/00 vom 25.09.2001

Volltext

Um den Volltext vom BVERWG – Urteil vom 20.06.2002, Aktenzeichen: BVerwG 3 C 1.02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "BVERWG - 20.06.2002, BVerwG 3 C 1.02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum