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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 20.05.2009, Aktenzeichen: BVerwG 6 C 14.08 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 6 C 14.08

Urteil vom 20.05.2009


Leitsatz:Teilleistungen, die ein marktbeherrschendes Postunternehmen am Markt gesondert anzubieten (§ 28 Abs. 1 PostG) und der Bundesnetzagentur nachzuweisen hat (§ 30 PostG), sind die um Eigenleistungen der Nachfrager verminderten Teile der ansonsten als Ganzes erbrachten Postbeförderungsleistung. "Teilleistungsrelevant" sind solche Eigenleistungen dann, wenn die durch sie substituierte Teilleistung des Postunternehmens, würde sie von ihm erbracht, ein Glied der Beförderungskette wäre, die vom Einsammeln bis zur Auslieferung der Postsendungen reicht.
Rechtsgebiete:PostG
Vorschriften:PostG § 28 Abs. 1, PostG § 30,
Stichworte:Eigenleistung bei Verpflichtung zu einem gesonderten Angebot am Markt und zum Nachweis gegenüber der Bundesnetzagentur durch ein marktbeherrschendes Postunternehmen i.R.v. Teilleistungen, "Teilleistungsrelevanz" von Eigenleistungen i.R.e. Vorliegen einer Beförderungskette vom Einsammeln bis zur Auslieferung von Postsendungen durch ein Postunternehmen,
Verfahrensgang:OVG Nordrhein-Westfalen, 13 A 4362/00 vom 22.01.2008

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