JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 20.05.1999, Aktenzeichen: BVerwG 3 C 7.98
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die Bescheinigung der ersuchten Behörde über eine Zustellung im Ausland nach § 14 Abs. 4 VwZG darf sich nicht auf die Feststellung der erfolgten Zustellung beschränken; sie muß jedenfalls Auskunft über den Zeitpunkt der Zustellung sowie darüber geben, an wen und in welcher Form das zuzustellende Schriftstück übergeben worden ist. 2. Bescheinigt ein Konsularbeamter, daß ein Schriftstück zu einem bestimmten Zeitpunkt einem Empfänger zugestellt worden sei, so beinhaltet dies die Aussage, daß das Schriftstück zu diesem Zeitpunkt dem Empfänger persönlich ausgehändigt worden ist. 3. Die unrichtige Bescheinigung der Zustellung nach § 14 Abs. 4 VwZG führt zur Unwirksamkeit der Zustellung, die in den Fällen des § 9 Abs. 2 VwZG nicht geheilt werden kann. Urteil des 3. Senats vom 20. Mai 1999 - BVerwG 3 C 7.98 - I. VG Halle vom 28.07.1996 - Az.: VG A 1 K 104.96 - II. OVG Magdeburg vom 12.11.1997 - Az.: OVG A 1 S 144/96 - |
| Rechtsgebiete: | GG, HZÜ, Europäisches Übereinkommen, VwZG, ZPO, VwGO |
| Vorschriften: | GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 103 Abs. 1, HZÜ Art. 8, Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland Art. 10, VwZG § 9 Abs. 2, VwZG § 14 Abs. 1, VwZG § 14 Abs. 4, ZPO § 202, ZPO § 418, VwGO § 56, VwGO § 58, VwGO § 74, |
| Stichworte: | Zustellung im Ausland, Zustellung durch Konsularbeamte., |
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