JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 19.05.2005, Aktenzeichen: BVerwG 3 A 3.04
| Leitsatz: | Bei Verwaltungsvereinbarungen zwischen Ländern ist dem Schriftformerfordernis des § 57 VwVfG durch einen Briefwechsel genügt, wenn die Zusammengehörigkeit der beiderseitigen Erklärungen aus den Umständen zweifelsfrei ersichtlich ist. Es ist nicht darüber hinaus erforderlich, dass beide Vertragserklärungen in derselben Urkunde enthalten sind. Zur Reichweite von § 164 GVG beim Maßregelvollzug im Jugendstrafrecht. |
| Rechtsgebiete: | GVG |
| Vorschriften: | GVG § 164, |
| Stichworte: | Verwaltungsvertrag, Schriftform, Jugendstrafrecht, Strafvollstreckung, Maßregeln der Sicherung und Besserung, Kosten des Maßregelvollzuges, Maßregelvollzug, Amtshilfe, Rechtshilfe, Vollstreckungshilfe, Kostenerstattung, |
Um den Volltext vom BVERWG – Urteil vom 19.05.2005, Aktenzeichen: BVerwG 3 A 3.04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "BVERWG - 19.05.2005, BVerwG 3 A 3.04" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum