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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 19.05.2005, Aktenzeichen: BVerwG 3 A 3.04 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 3 A 3.04

Urteil vom 19.05.2005


Leitsatz:Bei Verwaltungsvereinbarungen zwischen Ländern ist dem Schriftformerfordernis des § 57 VwVfG durch einen Briefwechsel genügt, wenn die Zusammengehörigkeit der beiderseitigen Erklärungen aus den Umständen zweifelsfrei ersichtlich ist. Es ist nicht darüber hinaus erforderlich, dass beide Vertragserklärungen in derselben Urkunde enthalten sind.

Zur Reichweite von § 164 GVG beim Maßregelvollzug im Jugendstrafrecht.
Rechtsgebiete:GVG
Vorschriften:GVG § 164,
Stichworte:Verwaltungsvertrag, Schriftform, Jugendstrafrecht, Strafvollstreckung, Maßregeln der Sicherung und Besserung, Kosten des Maßregelvollzuges, Maßregelvollzug, Amtshilfe, Rechtshilfe, Vollstreckungshilfe, Kostenerstattung,

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