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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 19.02.2009, Aktenzeichen: BVerwG 8 C 4.08 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 8 C 4.08

Urteil vom 19.02.2009


Leitsatz:Im Vermögensrecht sind Aktien unabhängig von der Höhe ihres Anteils am gezeichneten Kapital als Beteiligung an dem Unternehmen anzusehen. Lag der Sitz des Unternehmens im Beitrittsgebiet, so ist für einen auf den verfolgungsbedingten Verlust der Aktien gestützten Restitutionsanspruch der räumliche Geltungsbereich des Vermögensgesetzes eröffnet, unabhängig davon, wo die Aktien aufbewahrt wurden.
Rechtsgebiete:VermG
Vorschriften:VermG § 2 Abs. 2 Satz 2, VermG § 3 Abs. 1 Satz 4,
Stichworte:Unternehmen, Unternehmensbeteiligung, Aktien, Wertpapiere, Restitution, Belegenheit, Aufbewahrungsort, räumlicher Geltungsbereich,
Verfahrensgang:VG Berlin, 25 A 84/05 vom 04.05.2007

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