JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 19.02.2004, Aktenzeichen: BVerwG 5 C 10.03
| Leitsatz: | Im Falle endgültigen Nichtbestehens einer Zwischenprüfung (hier: Vordiplom) ist eine Hochschulausbildung förderungsrechtlich im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Bewertung der Prüfungsleistungen durch Aushang beendet, sofern das maßgebliche Prüfungsrecht nicht eine konstitutive Feststellung des Nichtbestehens vorsieht. |
| Rechtsgebiete: | BAföG |
| Vorschriften: | BAföG § 15 b Abs. 3 Satz 2, BAföG § 53 Satz 1 Nr. 2, BAföG § 53 Satz 3, |
| Stichworte: | Beendigung der Ausbildung infolge endgültigen Nichtbestehens einer Zwischenprüfung, Nichtbestehen, endgültiges - einer Zwischenprüfung, Vordiplom, Beendigung der Ausbildung infolge endgültigen Nichtbestehens der -prüfung, Zeitpunkt der Beendigung einer Hochschulausbildung bei endgültigem Nichtbestehen einer Zwischenprüfung, Zwischenprüfung, Beendigung einer Hochschulausbildung infolge endgültigen Nichtbestehens der -, |
| Verfahrensgang: | VG Regensburg VG RN 4 K 02.909 vom 24.09.2002 VGH München VGH 19 B 02.2822 vom 26.02.2003 |
Um den Volltext vom BVERWG – Urteil vom 19.02.2004, Aktenzeichen: BVerwG 5 C 10.03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "BVERWG - 19.02.2004, BVerwG 5 C 10.03" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum