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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 19.02.2004, Aktenzeichen: BVerwG 5 C 10.03 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 5 C 10.03

Urteil vom 19.02.2004


Leitsatz:Im Falle endgültigen Nichtbestehens einer Zwischenprüfung (hier: Vordiplom) ist eine Hochschulausbildung förderungsrechtlich im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Bewertung der Prüfungsleistungen durch Aushang beendet, sofern das maßgebliche Prüfungsrecht nicht eine konstitutive Feststellung des Nichtbestehens vorsieht.
Rechtsgebiete:BAföG
Vorschriften:BAföG § 15 b Abs. 3 Satz 2, BAföG § 53 Satz 1 Nr. 2, BAföG § 53 Satz 3,
Stichworte:Beendigung der Ausbildung infolge endgültigen Nichtbestehens einer Zwischenprüfung, Nichtbestehen, endgültiges - einer Zwischenprüfung, Vordiplom, Beendigung der Ausbildung infolge endgültigen Nichtbestehens der -prüfung, Zeitpunkt der Beendigung einer Hochschulausbildung bei endgültigem Nichtbestehen einer Zwischenprüfung, Zwischenprüfung, Beendigung einer Hochschulausbildung infolge endgültigen Nichtbestehens der -,
Verfahrensgang:VG Regensburg VG RN 4 K 02.909 vom 24.09.2002
VGH München VGH 19 B 02.2822 vom 26.02.2003

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