JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 19.02.2003, Aktenzeichen: BVerwG 3 A 2.03
| Leitsatz: | 1. Erklärt sich der Bund bereit, die Kosten einer Kampfmittelräumung dem Grunde nach zu übernehmen, ist er hieran gebunden. 2. Die Verantwortlichkeit des Deutschen Reiches und damit des Bundes tritt bei Sprengungen von reichseigenen Kampfmitteln nicht ohne weiteres hinter die Verantwortlichkeit anderer Rechtsträger zurück. Es handelt sich bei solchen reichseigenen Kampfmitteln weiterhin um Gefahren, deren wichtigste und maßgebende Ursache der Zweite Weltkrieg war. |
| Rechtsgebiete: | GG, AKG |
| Vorschriften: | GG Art. 120 Abs. 1 Satz 1, GG Art. 120 Abs. 1 Satz 3, AKG § 19 Abs. 2 Nr. 1, |
| Stichworte: | Kriegsfolgelasten, Staatspraxis, Kampfmittelräumung, Kostenübernahmeerklärung, |
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