JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 18.12.2002, Aktenzeichen: BVerwG 8 C 3.02
| Leitsatz: | Der Abonnentenstamm einer Zeitung gehörte im Zeitpunkt der Schädigung eines Unternehmens nicht mehr zu dessen Vermögen, wenn die Zeitung bereits vorher endgültig eingestellt worden war. Ein Bescheid nach § 31 Abs. 5 Satz 3 VermG kann nichts regeln, was nicht Gegenstand der Einigung zwischen Berechtigtem und Verfügungsberechtigtem ist. |
| Rechtsgebiete: | VermG, StrRehaG, VwGO, BGB |
| Vorschriften: | VermG § 1 Abs. 6, VermG § 1 Abs. 7, VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a, VermG § 2 Abs. 2, VermG § 3 Abs. 1 Satz 3, VermG § 6 Abs. 6 a Satz 3, VermG § 31 Abs. 5 Satz 3, StrRehaG § 3 Abs. 2, VwGO § 82 Abs. 1 Satz 1, VwGO § 91 Abs. 1, BGB § 705, BGB § 719, BGB § 812, BGB § 818 Abs. 2, |
| Stichworte: | Verfolgung in NS-Zeit, Zwangsverpachtung in NS-Zeit, Enteignung von Vermögenswerten Dritter, Erlösauskehranspruch nach § 6 Abs. 6 a Satz 3 VermG, Erlösauskehr nach Veräußerung von Unternehmensteilen, Kundenstamm, Rückübertragung eines, Kundenstamm, Unmöglichkeit der Herausgabe, Abonnentenstamm, Rückübertragung eines, Abonnentenstamm, Unmöglichkeit der Herausgabe, Titelrechte, Rückübertragung von, Einigung im Vermögensrecht, Einigung, Bescheid über vermögensrechtliche, Zeitungsbetrieb, Rückübertragung von, Einstellung von Zeitungsbetrieb, Enteignung eines Abonnentenstamms, Rückübertragung nach Einigung, Rückübertragung von Zeitungsbetrieb, Abonnentenstamm und Titelrechten, Unmöglichkeit der Herausgabe von Kundenstamm, Vermögenswert, Gewerbebetrieb, eingerichteter und ausgeübter, Klageänderung, subjektive, Kläger, Bezeichnung des in Klage, BGB-Gesellschaft, Stellung im Verwaltungsprozess, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Stellung im Verwaltungsprozess., |
| Verfahrensgang: | VG Gera VG 5 K 14/99 GE vom 24.10.2001 |
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