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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 18.10.2000, Aktenzeichen: BVerwG 8 C 13.99 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 8 C 13.99

Urteil vom 18.10.2000


Leitsatz:Leitsätze:

Bei Verletzung gesetzlicher Auslegungsregeln durch das Tatsachengericht kann das Revisionsgericht die Auslegung einer Willenserklärung selbst vornehmen, wenn weitere tatsächliche Feststellungen nicht erforderlich sind (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).

Von einer wirksamen Bevollmächtigung zur Anmeldung eines vermögensrechtlichen Anspruchs ist auszugehen, wenn die Auslegung des Anmeldeschreibens einschließlich der darin in Bezug genommenen Schriftstücke ergibt, dass der Rechtsinhaber hinter der Anmeldung der Rückerstattungsforderung steht.

Urteil des 8. Senats vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 13.99 -

I. VG Meiningen vom 13.07.1998 - Az.: VG 5 K 813.95.Me -
Rechtsgebiete:VermG, BGB
Vorschriften:VermG § 1 Abs. 1 Buchst. b, VermG § 30, VermG § 30 a, BGB § 133, BGB § 157, BGB § 164, BGB § 167,
Stichworte:Revisionsrechtliche Überprüfung der Auslegung einer Anmeldeerklärung in eigenem oder fremdem Namen, Verstoß gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze, Ermittlung des wahren Willens des Rechtsinhabers, Anforderungen an eine Vollmacht.,

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