( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 18.09.2001, Aktenzeichen: BVerwG 1 C 7.01 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 1 C 7.01

Urteil vom 18.09.2001


Leitsatz:1. Die Rechtskraftwirkung eines Urteils nach § 121 VwGO endet, wenn nach dem für das rechtskräftige Urteil maßgeblichen Zeitpunkt neue für die Streitentscheidung erhebliche Tatsachen eingetreten sind, die sich so wesentlich von den damals gegebenen Umständen unterscheiden, dass auch unter Berücksichtigung des Zwecks der Rechtskraft eine erneute Sachentscheidung gerechtfertigt ist.

2. Der Zeitablauf allein stellt keine wesentliche Änderung der Sachlage dar. Mit zunehmender Dauer der seit dem rechtskräftigen Urteil verstrichenen Zeit besteht jedenfalls in asylrechtlichen Streitigkeiten Grund für die Annahme, dass sich die entscheidungserhebliche Sachlage geändert haben könnte.
Rechtsgebiete:VwGO, AsylVfG, AuslG
Vorschriften:VwGO § 121, AsylVfG § 73 Abs. 3, AuslG § 53,
Stichworte:Rechtskräftige Verpflichtung zur Feststellung von Abschiebungshindernissen, Widerruf, Rechtskraftwirkung, Rechtskraftbindung, zeitliche Grenzen der Rechtskraft, Änderung der Sachlage.,
Verfahrensgang:VG Sigmaringen A 3 K 11294/98
VGH Mannheim A 9 S 2007/99

Volltext

Um den Volltext vom BVERWG – Urteil vom 18.09.2001, Aktenzeichen: BVerwG 1 C 7.01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bverwg/bverwg-urteil-vom-18-09-2001-az-bverwg-1-c-701

"BVERWG - 18.09.2001, BVerwG 1 C 7.01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN