Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 18.07.2002, Aktenzeichen: BVerwG 3 C 52.01 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 3 C 52.01

Urteil vom 18.07.2002


Leitsatz:Bei der Ermittlung der im Ausbildungsverkehr geleisteten Personen-Kilometer (§ 45 a Abs. 2 Satz 1 PBefG) sind im Rahmen der "mittleren Reiseweite" (§ 3 Abs. 5 PBefAusglV) grundsätzlich die tatsächlichen Transportleistungen zu berücksichtigen, die Auszubildenden auf der Grundlage der genehmigten Linienführung erbracht werden, auch wenn die gefahrenen Strecken für den einzelnen Fahrgast die günstigste Straßenentfernung übersteigen.

Die tatsächlichen Beförderungsstrecken bleiben außer Betracht, wenn genehmigte Streckentarife (§ 39 PBefG) vorliegen, die für das Entgelt eine geringere Streckenleistung zugrunde legen.
Rechtsgebiete:PBefAusglV, PBefG
Vorschriften:PBefAusglV § 3 Abs. 5, PBefG § 45 a Abs. 2,
Stichworte:Ausbildungsverkehr, im - geleistete Personen-Kilometer, Personen-Kilometer, im Ausbildungsverkehr geleistete -, Reiseweite, durchschnittliche mittlere -, mittlere Reiseweite, durchschnittliche -, Strecken-Tarif, genehmigter -, genehmigter Strecken-Tarif, Zonentarif, "Aufsammelverkehr" im Ausbildungsverkehr, Umwegfahrten im Ausbildungsverkehr, Straßenentfernung, Linienführung, genehmigte -, genehmigte Linienführung, Nachweis der Abweichung von der mittleren Reiseweite, Abweichung, Nachweis der - von der mittleren Reiseweite, Überlandlinienverkehr, Ortslinienverkehr, Kosten-Unterdeckung.,
Verfahrensgang:VG Freiburg VG 9 K 1852/98 vom 01.06.1999
VGH Mannheim VGH 3 S 2994/99 vom 13.12.2000

Volltext

Um den Volltext vom BVERWG – Urteil vom 18.07.2002, Aktenzeichen: BVerwG 3 C 52.01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "BVERWG - 18.07.2002, BVerwG 3 C 52.01" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum