JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 18.06.2009, Aktenzeichen: BVerwG 7 C 16.08
| Leitsatz: | 1. Private Haushaltungen müssen ihren Hausmüll einschließlich seiner verwertbaren Bestandteile (wie z.B. das Altpapier) grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen und sind nicht befugt, mit der Verwertung solcher Bestandteile Dritte zu beauftragen. 2. Der Begriff der gewerblichen Sammlung i.S.v. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG schließt Tätigkeiten aus, die nach Art eines Entsorgungsträgers auf der Grundlage vertraglicher Bindungen zwischen dem sammelnden Unternehmen und den privaten Haushaltungen in dauerhaften Strukturen abgewickelt werden. Die im Wege einer Gesamtwürdigung vorzunehmende Abgrenzung hat sich an einem Vergleich mit dem Bild des Entsorgungsträgers zu orientieren. 3. Überwiegende öffentliche Interessen stehen einer gewerblichen Sammlung nicht erst bei einer Existenzgefährdung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungssystems, sondern schon dann entgegen, wenn die Sammlungstätigkeit nach ihrer konkreten Ausgestaltung mehr als nur geringfügige Auswirkungen auf die Organisation und die Planungssicherheit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nach sich zieht. |
| Rechtsgebiete: | GG, EGV, EG-AbfVerbrV, AbfRRL, KrW-/AbfG, AbfG 1986 |
| Vorschriften: | GG Art. 12 Abs. 1, EGV Art. 29, EGV Art. 82, EGV Art. 86 Abs. 1, EGV Art. 86 Abs. 2, EG-AbfVerbrV Art. 3 Abs. 2, EG-AbfVerbrV Art. 11, EG-AbfVerbrV Art. 12, EG-AbfVerbrV Art. 18, AbfRRL n.F. Art. 16, KrW-/AbfG § 5 Abs. 2, KrW-/AbfG § 5 Abs. 3, KrW-/AbfG § 11 Abs. 1, KrW-/AbfG § 13 Abs. 1, KrW-/AbfG § 13 Abs. 3, KrW-/AbfG § 15 Abs. 1, KrW-/AbfG § 16, KrW-/AbfG § 17 Abs. 3, KrW-/AbfG § 18 Abs. 2, AbfG 1986 § 1 Abs. 3, |
| Stichworte: | Beauftragung Dritter mit der Verwertung von Haushaltsabfall einschließlich der verwertbaren Bestandteile (Altpapier) durch private Haushalte im Gegensatz zur Überlassung an öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Existenzgefährdung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungssystems, Abgrenzung des Begriffes der gewerblichen Sammlung anhand eines Vergleiches mit einem aufgrund dauerhafter Strukturen (Vertrag) tätigwerdenden Entsorgungsträgers, Auswirkungen einer gewerblichen Sammlung auf die Organisation und die Planungssicherheit eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers i.S.e. Gefährdung eines öffentlichen Interesses, |
| Verfahrensgang: | OVG Schleswig-Holstein, 4 LB 7/06 vom 22.04.2008 |
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