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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 18.03.1999, Aktenzeichen: BVerwG 5 C 5.99 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 5 C 5.99

Urteil vom 18.03.1999


Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Statusausschlußvorschrift des § 5 Nr. 1 d BVFG billigt es einem deutschen Volkszugehörigen zu, innerhalb der Staatsverwaltung, der Armee und der staatlich gelenkten Wirtschaft der früheren Sowjetunion nach seinen Kräften und Fähigkeiten auch eine herausgehobene berufliche Stellung zu erreichen.

2. Eine besondere Bindung an das totalitäre System im Sinne des § 5 Nr. 1 d BVFG ist nicht bereits bei einer lediglich passiven Mitgliedschaft in der früheren KPdSU gegeben.

3. Zur Ursächlichkeit einer besonderen Systembindung für das Erreichen der herausgehobenen Stellung bei Personen, die als Spezialisten zu der durch qualifiziertes Fachwissen gekennzeichneten sog. Intelligenz der früheren Sowjetunion gehörten (hier: Flugzeugingenieur im Rang eines Majors und Oberstleutnant im Zivil- und Katastrophenschutz).

Urteil des 5. Senats vom 18. März 1999 - BVerwG 5 C 5.99 -

I. VG Köln vom 10.07.1996 - Az.: VG 9 K 3723/92 -
II. OVG Münster vom 18.08.1998 - Az.: OVG 2 A 4336/96 -
Rechtsgebiete:BVFG
Vorschriften:BVFG § 5 Nr. 1 d,
Stichworte:Deutscher Volkszugehöriger als Flugzeugingenieur im Range eines Majors und als Oberstleutnant im Zivil- und Katastrophenschutz, herausgehobene berufliche Stellung deutscher Volkszugehöriger im Herkunftsland, besondere Bindung an das totalitäre System wegen Mitgliedschaft in der KPdSU, Ursächlichkeit einer besonderen Systembindung für die herausgehobene Stellung, KPdSU, Ausschluß vom Spätaussiedlerstatus wegen Mitgliedschaft in der -, Spätaussiedler, Statusausschluß wegen Mitgliedschaft in der KPdSU.,

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