Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 17.12.2003, Aktenzeichen: BVerwG 5 C 14.02 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 5 C 14.02

Urteil vom 17.12.2003


Leitsatz:1. § 104 BSHG ist auch eine Zuständigkeitsregelung.

2. Die in entsprechender Anwendung des § 97 Abs. 2 BSHG begründete Zuständigkeit setzt nicht voraus, dass die Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen bereits ihrerseits eine sozialhilferechtliche Maßnahme ist, und erfasst alle Sozialhilfeleistungen in der Zeit, in der das Kind oder der Jugendliche in einer Pflegefamilie oder bei einer Pflegeperson untergebracht ist.
Rechtsgebiete:BSHG
Vorschriften:BSHG § 97, BSHG § 103, BSHG § 104, BSHG § 111,
Stichworte:Zuständigkeit, örtliche - für Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche während ihrer Unterbringung in einer Pflegefamilie, Pflegefamilie, örtliche Sozialhilfezuständigkeit während einer Unterbringung in einer -, Bagatellgrenze, keine - bei Erstattungsanspruch wegen vorläufiger Leistungsgewährung.,
Verfahrensgang:VG Hamburg VG 5 VG 3219/97 vom 04.04.2000
OVG Hamburg OVG 4 Bf 181/00 vom 01.02.2002

Volltext

Um den Volltext vom BVERWG – Urteil vom 17.12.2003, Aktenzeichen: BVerwG 5 C 14.02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "BVERWG - 17.12.2003, BVerwG 5 C 14.02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum