( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 17.12.2002, Aktenzeichen: BVerwG 4 C 15.01 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 4 C 15.01

Urteil vom 17.12.2002


Leitsatz:1. Eröffnet eine Gemeinde im Wege der Bauleitplanung auf Flächen, die im Geltungsbereich einer Landschaftsschutzverordnung einem naturschutzrechtlichen Bauverbot unterliegen, die Möglichkeit einer baulichen Nutzung, so scheitert die Planung weder an § 1 Abs. 3 BauGB noch an § 6 Abs. 2 BauGB, wenn eine Befreiung von dem Bauverbot in Betracht kommt.

2. Der Planvorbehalt des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ermöglicht es der Gemeinde, die in § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB genannten Vorhaben (hier: Windkraftanlage) durch Darstellung im Flächennutzungsplan auf bestimmte Standorte zu konzentrieren. Er erlaubt es ihr aber nicht, das gesamte Gemeindegebiet für diese Vorhaben zu sperren.

3. Der Gemeinde ist es verwehrt, durch die Darstellung von Flächen, die für die vorgesehene Nutzung objektiv ungeeignet sind oder sich in einer Alibifunktion erschöpfen, Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB (hier: Windkraftanlagen) unter dem Deckmantel der Steuerung in Wahrheit zu verhindern.

4. Die Gemeinde muss nicht sämtliche Flächen, die sich für Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB (hier: Windkraftanlagen) eignen, gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in ihrem Flächennutzungsplan darstellen. Bei der Gebietsauswahl und dem Gebietszuschnitt braucht sie die durch § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB geschützten Interessen (hier: Windenergienutzung) in der Konkurrenz mit gegenläufigen Belangen nicht vorrangig zu fördern. Sie darf diese Interessen nach den zum Abwägungsgebot entwickelten Grundsätzen zurückstellen, wenn hinreichend gewichtige städtebauliche Gründe dies rechtfertigen.

5. Außerhalb der Konzentrationsflächen können Abweichungen von der Regel des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nur zugelassen werden, wenn sie die planerische Konzeption der Gemeinde nicht in Frage stellen.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 1 Abs. 3, BauGB § 1 Abs. 6, BauGB § 6 Abs. 2, BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6, BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3,
Stichworte:Windkraftanlagen, gesetzliche Privilegierung, Planungsvorbehalt, Flächennutzungsplan, Darstellung einer Konzentrationszone, Eignung der Fläche für den vorgesehenen Zweck, Verhinderungsplanung, Gebietsauswahl, Abwägungskriterien, Regelfall, Abweichung.,
Verfahrensgang:VG Arnsberg VG 4 K 1713/99 vom 15.08.2000
OVG Münster OVG 7 A 4857/00 vom 30.11.2001

Volltext

Um den Volltext vom BVERWG – Urteil vom 17.12.2002, Aktenzeichen: BVerwG 4 C 15.01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bverwg/bverwg-urteil-vom-17-12-2002-az-bverwg-4-c-1501

"BVERWG - 17.12.2002, BVerwG 4 C 15.01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN