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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 17.12.1998, Aktenzeichen: BVerwG 4 C 9.98 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 4 C 9.98

Urteil vom 17.12.1998


Leitsatz:Leitsätze:

1. Der Überleitung bestehender baurechtlicher Vorschriften und festgestellter städtebaulicher Pläne mit verbindlichen Regelungen der in § 9 BBauG/BauGB bezeichneten Art gemäß § 173 Abs. 3 BBauG 1960 steht nicht entgegen, daß sie zur Zweckbestimmung der Baugebiete Begriffe verwenden, die offen sind für eine sich dem Wandel der Lebensverhältnisse anpassende Auslegung.

2. Bei der Auslegung übergeleiteter Bebauungspläne kann die geltende Baunutzungsverordnung Anhaltspunkte für die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe bieten, mit denen die Zweckbestimmung eines Baugebiets (hier: "den Wohnbedürfnissen" zu "dienen") allgemein festgelegt wird.

3. Auch die in übergeleiteten Bebauungsplänen festgesetzten Baugebiete müssen nach allgemeinen Merkmalen voneinander abgrenzbar sein. Das setzt bei der Bestimmung der in ihnen zulässigen Nutzungen durch Auslegung der Pläne eine typisierende Vorgehensweise (Differenzierung nach Nutzungsarten) voraus.

4. Der Auslegung eines übergeleiteten Bebauungsplans (hier: eines hamburgischen Baustufenplans von 1953) dahin, daß in dem festgesetzten (nicht besonders geschützten) Wohngebiet auch eine Betriebskrankenkasse als kleinere, nicht zentrale Anlage der Verwaltung, ein Laden wie auch eine Arztpraxis zulässig sind, steht bundesrechtlich nichts entgegen.

Urteil des 4. Senats vom 17. Dezember 1998 BVerwG 4 C 9.98 -

I. VG Hamburg vom 26.3.1992 - Az.: 9 VG 2460/90 -
II. OVG Hamburg vom 10.4.1997 - Az.: OVG Bf II 68/96 -
Rechtsgebiete:GG, BBauG/BauGB, BauNVO 1990, Hamb.BauPolVO v. 1938
Vorschriften:GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2, GG Art. 14 Abs. 2, GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 20 Abs. 3, BBauG 1960 § 173 Abs. 3, BBauG/BauGB § 1, BBauG/BauGB § 9, BBauG/BauGB § 30 Abs. 1, BauNVO 1990 § 4, BauNVO 1990 § 13, BauNVO 1990 § 15 Abs. 1, Hamb.BauPolVO von 1938 § 10 Abs. 4,
Stichworte:Hamburgischer Baustufenplan, übergeleiteter Bebauungsplan, Auslegung eines übergeleiteten Bebauungsplans, Baunutzungsverordnung als Auslegungshilfe, Wohngebiet, Wohnbedürfnisse, Betriebskrankenkasse im Wohngebiet, Anlagen der Verwaltung.,

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