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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 16.12.2004, Aktenzeichen: BVerwG 5 C 71.03 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 5 C 71.03

Urteil vom 16.12.2004


Leitsatz:1. Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch besteht nur in dem Umfang, in dem es per saldo zu einem (rechtsgrundlosen) Vermögenszuwachs gekommen ist. Ist rechtsgrundlos Arbeit geleistet worden, besteht der Vermögenszuwachs in der Ersparnis von Aufwendungen zur Erlangung der Arbeitsleistung.

2. Auf einen Erstattungsanspruch gegen den Sozialhilfeträger wegen rechtsgrundlos erlangter Arbeitsleistung ist an den Erstattungsberechtigten und seine Angehörigen in dieser Zeit geleistete Sozialhilfe anzurechnen.
Rechtsgebiete:VwGO
Vorschriften:VwGO § 144 Abs. 2,
Stichworte:Erstattung, öffentlich-rechtliche - wegen rechtsgrundlos erbrachter Arbeit, öffentlich-rechtliche Erstattung, Anrechnung von geleisteter Sozialhilfe, Anrechnung von Sozialhilfe auf einen Erstattungsanspruch gegen den Sozialhilfeträger, Arbeit, Erstattungsanspruch wegen rechtsgrundlos geleisteter -,
Verfahrensgang:VG Schleswig VG 10 A 101/89 vom 13.12.1990
OVG Schleswig OVG 2 L 46/01 vom 12.09.2001

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