JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 16.08.2001, Aktenzeichen: BVerwG 2 A 3.00
| Leitsatz: | 1. Bei der Auswahl unter den Bewerbern um einen Beförderungsdienstposten hat der Dienstherr die Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG zu beachten. 2. Das anlässlich einer Stellenausschreibung festgelegte "Anforderungsprofil" eines Beförderungsdienstpostens bleibt für den Dienstherrn bei der Auswahl der Bewerber verbindlich. |
| Rechtsgebiete: | GG, BRRG, BLV |
| Vorschriften: | GG Art. 33 Abs. 2, BRRG § 12 Abs. 2, BLV § 11, BLV § 12, |
| Stichworte: | Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im Auswahlverfahren, Auswahl von Bewerbern für einen Beförderungsdienstposten, Beförderungsdienstposten, Besetzung eines -, Rückgängig- machen der Besetzung eines -, Erprobungszeit auf einem Beförderungsdienstposten, Konkurrentenstreit um einen Beförderungsdienstposten., |
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