( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 16.03.2005, Aktenzeichen: BVerwG 3 C 18.04 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 3 C 18.04

Urteil vom 16.03.2005


Leitsatz:Die Befugnis, die Erteilung der Bescheinigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MGV zu verlangen, steht nur dem Übernehmer der Referenzmenge zu, nicht aber dem bisherigen Inhaber.

Wird aufgrund eines Pachtvertrages der Betrieb übergeben, so geht die dem Betrieb zustehende Referenzmenge mit über. Ob der Verpächter zivilrechtlich zur Besitzverschaffung befugt war, ist hierfür ebenso gleichgültig wie die weitere Frage, ob der Pachtvertrag wirksam oder nichtig ist oder später rückwirkend angefochten oder sonst beseitigt wird.

Verpachtete Referenzmengen fallen nicht schon mit dem Auslaufen des Pachtvertrages an den Verpächter bzw. den Eigentümer zurück, sondern erst mit Rückgabe des verpachteten Betriebes. Das gilt auch bei anfänglicher Unwirksamkeit des Pachtvertrages.
Rechtsgebiete:MGV, VwGO
Vorschriften:MGV § 7, MGV § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, VwGO § 121,
Stichworte:Anlieferungsreferenzmenge, Milchreferenzmenge, Milchquote, Bescheinigung, Klagebefugnis, Sachbefugnis, Flächenbindung, flächenloser Übergang, Erwerb einer Milchquote vom Nichtberechtigten, Rechtskraft,
Verfahrensgang:VG Trier VG 6 K 1836/02.TR vom 20.03.2003
OVG Rheinland-Pfalz OVG 8 A 10866/03 vom 07.01.2004

Volltext

Um den Volltext vom BVERWG – Urteil vom 16.03.2005, Aktenzeichen: BVerwG 3 C 18.04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bverwg/bverwg-urteil-vom-16-03-2005-az-bverwg-3-c-1804

"BVERWG - 16.03.2005, BVerwG 3 C 18.04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN