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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 15.11.2001, Aktenzeichen: BVerwG 2 C 43.00 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 2 C 43.00

Urteil vom 15.11.2001


Leitsatz:Das Verbot der unbeschränkten Aufrechnung gegen den Anspruch auf Übergangsgeld gilt nicht, wenn der Dienstherr mit einem Anspruch auf Rückgewähr überzahlter Dienstbezüge für die Monate aufrechnet, für die dem entlassenen Beamten das Übergangsgeld zusteht.
Rechtsgebiete:BeamtVG, ZPO
Vorschriften:BeamtVG § 47, BeamtVG § 51 Abs. 2 Satz 1, ZPO § 850 c,
Stichworte:Aufrechnung, Anspruch aus Überzahlung von Dienstbezügen gegen Anspruch auf Übergangsgeld, Übergangsgeld, Verbot unbeschränkter Aufrechnung gegen Anspruch des Beamten auf Übergangsgeld, Zurücktreten des Aufrechnungsverbots bei Ansprüchen auf Rückgewähr anderweitiger zweckgleicher Alimentationsleistungen.,
Verfahrensgang:VG München VG M 5 K 95.1152
VGH München VGH 3 B 96.878

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