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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 15.06.2006, Aktenzeichen: BVerwG 2 C 15.05 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 2 C 15.05

Urteil vom 15.06.2006


Leitsatz:1. Die Befähigungsvoraussetzungen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV sind auch dann im bisherigen Bundesgebiet erworben worden, wenn die im bisherigen Bundesgebiet absolvierten Teile der Ausbildung zeitlich mindestens die Hälfte der Gesamtausbildung ausmachen.

2. Die Einrede der Verjährung gegenüber Besoldungsansprüchen ist unzulässig, wenn der Beamte durch das Verhalten der Behörde veranlasst worden ist, verjährungshemmende Schritte zu unterlassen.
Rechtsgebiete:GG, 2. BesÜV, BGB
Vorschriften:GG Art. 3 Abs. 1, 2. BesÜV § 4, BGB § 197 a.F.,
Stichworte:Befähigungsvoraussetzungen, Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und im Beitrittsgebiet, Verjährung von Besoldungsansprüchen, Verzicht auf die Einrede der Verjährung,
Verfahrensgang:VG Greifswald VG 6 A 3534/04 vom 03.03.2005

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